RECHT AUF BEERDIGUNG

Die kommunalen Behörden regeln das Recht auf Beerdigung, d.h. die Möglichkeit, den Verstorbenen am Ort seines Wohnsitzes oder seines Lebensmittelpunktes zu bestatten. Dieses Recht gilt auch, wenn es eine Konzession für ein Familiengrab gibt oder, in einigen Fällen, am Ort des Todes.

Das Recht wird von den Gemeindebehörden erst nach dem Tod gewährt und kann nicht von lebenden Personen beantragt werden. Arte Funeraria Locarno kann Ihnen dabei helfen, diese bürokratischen Vorgänge zu klären und Ihnen die Sorgen in diesem schwierigen Moment abzunehmen.

Arte Funeraria Locarno fungiert als Vermittler bei den zuständigen Behörden und kann Ihnen bei der Erledigung des Papierkrams behilflich sein, ebenso wie bei der Zahlung der Gemeindesteuer, die von der Dauer, der Art und dem Umfang der Konzession abhängt.

INFORMATIONEN ANFORDERN

OBEN