Im Gegensatz zu anderen Ländern verbietet unsere Gesetzgebung die sogenannte «natürliche Beisetzung», d.h. die Beisetzung auch ohne Sarg auf Grundstücken, die nicht unbedingt Friedhofsgelände sind.
Dennoch kann eine Beisetzung durchaus als «grüne» Wahl betrachtet werden, wenn sie direkt in der Erde erfolgt.
In diesem Fall müssen Sie entscheiden, welche Art von Sarg und Polsterung verwendet werden soll und welche Materialien zum Einsatz kommen. Ausserdem muss der Bau einer unterirdischen Grabkammer (Betongrab) aufgegeben werden.
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