ANSPRUCH AUF BEERDIGUNGSSRECHT UND -DAUER

Die Dauer der Beerdigungskonzessionen, die den Familien zur Verfügung gestellt werden, wird von den einzelnen öffentlichen Einrichtungen geregelt. Im Allgemeinen gilt eine Mindestdauer von 20 Jahren, und fast alle Friedhöfe sind in Felder mit Konzessionen unterschiedlicher Dauer unterteilt.

So gibt es gewöhnliche oder zwanzig Jahre alte Felder, die für eine einzige Beisetzung bestimmt sind, während für die Beisetzung mehrerer Särge oder Aschenurnen auch Konzessionen mit längerer Laufzeit vorgesehen sind.

 

Die Konzession ist keine Eigentumsurkunde, daher kann die öffentliche Einrichtung nach Ablauf der Frist einen Antrag auf Exhumierung stellen und das Land wieder in Besitz nehmen.

Arte Funeraria Locarno steht mit seinen Mitarbeitern für die Erledigung aller Formalitäten im Zusammenhang mit den heiklen und komplexen Exhumierungen zur Verfügung.

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